Infographic Template Galleries

Created with Fabric.js 1.4.5 Einzelunternehmen - Hausgewerbetreibende (Anzahl: 1.198)- Sonstige Einzelgewerbetreibende (1.580.369)- Land- und Forstwirte (59.519)- Angehörige der freien Berufe (298.281)- Sonstige selbständig tätige Personen (75.953)- Personen mit Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften (20.738)- Sonstige natürliche Personen (181.097) Markus Hammelewww.let-online.deQuellen:www.destatis.dewww.existenzgruender.de Gründung Haftung Sie haften unbeschränkt und unmittelbar mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen. Steuerrechtlich erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Als Gewerbetreibender müssen Sie Gewerbesteuer, Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und Umsatzsteuer abführen. Für Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach. Es entsteht, indem- gewerbetreibende Kaufleute beim Gewerbeamt ihre Tätigkeit anmelden und ihr Unternehmen durch einen Notar ins Handelsregister eintragen.- Kleingewerbetreibende ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Kleingewerbetreibenden steht es frei, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn Sie dadurch einen solideren Firmenauftritt erwirken wollen. Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten von Kaufleuten.- Freiberufler eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und ihre Selbständigkeit dort anzeigen. Steuer 2012
Create Your Free Infographic!